Versicherung

DGV-GolfProtect: Das Haftpflichtschutz-Angebot


30. Dezember 2021 , Deutscher Golf Verband e.V.


GolfProtect - der Haftpflichtschutz für Golfspieler
GolfProtect - der Haftpflichtschutz für Golfspieler | © (Foto: DGV/Getty)

Wissen Sie eigentlich, ob sie im Falle eines Golfunfalls ausreichend versichert sind?

Der abirrende Golfball, andere sagen Slice, Quick Hook, oder Socket, wohl niemand ist dagegen immun, jeder hat es schon erlebt. Meistens geht es gut aus, aber eben nicht immer. Die Szenarien sind vielfältig und beliebig ausweitbar bis hin zum getroffenen Motorradfahrer, der eine Massenkarambolage auslöst mit Sach- und Personenschaden in Millionenhöhe. Für den Fall der Fälle weiß man sich gerne abgesichert über eine dafür aufkommende Haftpflichtversicherung. Ob und in welcher Höhe die meist existierende private Haftpflicht in solchen Situationen einspringt, ist höchst unterschiedlich und ungewiss. Häufig ist gar keine Abdeckung vorhanden – eine kurze Recherche, wie es bei der eigenen Haftpflichtversicherung aussieht, ist sicher hilfreich. Grundsätzlich ist es Sache jeder einzelnen Golfspielerin bzw. jedes einzelnen Golfspielers zu entscheiden, ob für den Fall, dass beim Golfspiel ein Schaden an Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen entsteht und hierfür Ersatz zu leisten ist, eine Versicherung abgeschlossen wird. Welche Schäden die private Haftpflichtversicherung abdeckt, sollte aber in jedem Fall überprüft werden, damit im Ernstfall keine unangenehme Überraschung entsteht.

Zur Förderung des Golfspiels hat sich der Deutsche Golf Verband vor vielen Jahren deshalb entschieden, diese oft bestehende Versicherungslücke (gerade bei sog. abirrenden Golfbällen) durch eine Auffanglösung zu schließen, die jetzt ab dem 1. Januar 2022 neu ausgerichtet wird. Zukünftig ist nicht mehr jedes Golfclubmitglied, das auf einer Anlage in Deutschland Golf spielt, automatisch über den DGV haftpflichtversichert. Warum? Die zu regulierenden Schäden der letzten Jahre und die dynamisch steigende, vom DGV zu zahlende Gesamtprämie standen in keinem tragbaren Verhältnis mehr. Nicht einfach ist es, in einem solchen Umfeld einen guten, d. h. wirklich passenden und „robusten“ Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Das war und ist dem DGV aber wichtig. Gemeinsam mit seinem Partner HanseMerkur hat der DGV ab 2022 den neuen Haftpflichtschutz DGV-GolfProtect als ein Angebot entwickelt und dabei den Leistungsumfang sogar verbessert.

Wer die „DGV-GolfProtect“ für sich nutzen möchte, kann dies auf zwei Wegen tun: entweder durch eine Einwilligung zur werblichen Ansprache per E-Mail durch den Versicherungspartner HanseMerkur (ohne weitere Kosten) oder gegen Zahlung in Höhe von 12 Euro pro Kalenderjahr. Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar mit dem Beitritt zur „DGV-GolfProtect“.

Die Abwicklung des Haftpflichtschutz-Angebotes DGV-GolfProtect läuft ausschließlich über die Internetseite www.golf.de/versicherung - dort erhält der Golfspieler alle Informationen und kann direkt die gewünschte Variante wählen, mit der er der Gruppenversicherung des Verbandes für das jeweilige Kalenderjahr beitritt – natürlich nur dann, wenn er sich überhaupt einem Versicherungsschutz über den DGV anschließen möchte. 

Beide Varianten sind mit Blick auf den Leistungsumfang identisch. Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung des Golfsports auf einer im DGV organisierten Anlage und greift dann, wenn ein Golfspieler auf anderem Wege nicht für Haftpflichtschäden beim Golfsport vorgesorgt hat oder eine bestehende andere Versicherung die Schadensregulierung nicht übernimmt. 

WICHTIGER HINWEIS: Schnupperkurs-Teilnehmer, Personen mit einer Probemitgliedschaft bis zu 6 Monaten sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach wie vor automatisch, also ohne dass sie aktiv werden müssen haftpflichtschutzversichert.